Wie die meisten mittelalterlichen Urkunden lässt sich auch die Sigena-Urkunde in drei Hauptbestandteile (Protokoll, Kontext, Eschatokoll - Einleitung, Hauptteil, Schluss) gliedern.
Diese sind wiederum je nach ihrer Funktion unterteilt.
So setzt sich das Protokoll der Sigena-Urkunde aus der Invocatio, die gewöhnlicherweise aus der Formel "In nomine sanctae et individuae trinitatis" besteht und die religiöse Absicherung des Rechtes verdeutlicht, und der Intitulatio, welche Legitimationsformel ("divina favente clementia"), Namen ("Heinricus") und Titel ("Romanorum imperator augustus") des Ausstellers enthält, zusammen.
Der Kontext besteht aus der Promulgatio, die die Verkündigungsformel enthält, der Dispositio, die den rechtserheblichen Akt der Urkunde darstellt, und der Corroboratio, die den Siegelbefehl ausdrückt.
Das Eschatokoll der Sigena-Urkunde setzt sich zusammen aus der Recognitionszeile, in der der Kanzler die Urkunde bestätigt, der Datums- und Actumszeile, die Zeit und Ort der Urkunde festhält, und der Apprecatio, dem Segenswunsch ("feliciter amen").
(vgl. Goetz, Hans-Werner: Proseminar Geschichte: Mittelalter, Stuttgart (Hohenheim) 2006³, S. 141-150.)