Urkunde

Die Sigena-Urkunde vom 16. Juli 1050 ist das älteste, uns heute erhaltene Schriftstück, auf dem der Name Nürnbergs urkundlich erwähnt ist. Sie ist damit der momentan verfügbare älteste schriftliche Nachweis dafür, dass es in Nürnberg im Jahr 1050 schon eine ausreichende Infrastruktur zur Durchführung eines Hoftages gab.
Im Original ist die Urkunde 27x27 cm groß und in der sogenannten “spätkarolingischen Minuskel” in lateinischer Sprache auf Pergament (Tierhaut) geschrieben.
Bei der Sigena-Urkunde handelt sich um eine von fünf heute noch erhaltenen mittelalterlichen Freilassungsurkunden („Denarialdiplome“).
Die Namen Richolf, SIGENA und Norenberc wurden nachträglich in dafür frei gelassene Lücken eingesetzt. Es war üblich, auf Hoftagen eine gewisse Anzahl vorgefertigter Urkunden bereit zu halten. Der Schreiber hat offensichtlich (aus Versehen?) eine Freilassungsurkunde für eine männliche Person verwendet und dann für eine weibliche Person als Empfängerin entsprechend ausgebessert.
Die Urkunde wird im Stadtarchiv aufbewahrt und ist als Faksimile im Stadtmuseum Fembohaus zu besichtigen.

Nürnberg um 1050

Es existierten zu dieser Zeit bereits zwei Königshöfe. Einer im Bereich des heutigen Jakobsplatzes und ein anderer am heutigen Egidienberg. Vermutlich stand auch im Bereich des heutigen Palas ein Bau, der zum Abhalten von Hoftagen geeignet war.

Kaiser Heinrich III.

Kaiser Heinrich III. (1039 bis 1056) stellte die Sigena-Urkunde während eines Hoftages, den er auf dem Weg nach Burgund in Nürnberg abhielt, aus. Eine bisher Leibeigene, namens Sigena, wurde von ihrem Herrn Richolf, mit der Bitte, sie freizusprechen, vorgeführt. Vermutlich wollte der Adelige, Richolf, sie heiraten. Damit die Kinder dieser Verbindung Freie sein konnten, musste ihre Mutter freigesprochen werden, da der Grad der Freiheit stets an den Stand der Mutter gebunden war.
Gemäß dem im fränkischen Reich üblichen Rechtsbrauch wurde dem Leibherrn Richolf (nicht der Leibeigenen, wie es in etlichen Übersetzungen fälschlicherweise dargestellt ist) als symbolischer Akt der Freisprechung eine Münze aus der Hand geschlagen. Ungewöhnlich ist, dass der Kaiser die Freilassung persönlich vornahm. Dies ist u.U. darauf zurückzuführen, dass Richolf ein besonders angesehener Adeliger war.
Obwohl in der Urkunde als Aussteller “Heinrich...des zweiten Kaisers dieses Namens” steht, handelt es sich doch um Kaiser Heinrich III., da für die Bezeichnung die Namens-Reihenfolge der Könige gilt. (Heinrich I. war nur König, nicht Kaiser).

Ausstellungsort / Ausstellungstag

In der letzten Zeile dieser Urkunde wird der Ort Norenberc als Ausstellungsort angegeben. Das Wort leitet sich von nuorin = steinig, felsig ab und ist daher mit „felsiger Berg“ zu übersetzen. Daraus wurde „Nürnberg“.
Die Datierung auf den 16. Juli ergibt sich aus der Umrechnung der Angaben nach dem römischen Kalender in unsere Zeit.

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